Allemansrätt
Das Recht auf öffentlichen Zugang („allemansrätt“) ist ein einzigartiges Recht und der Ausgangspunkt jeder
Freizeitaktivitäten in Schweden. Es erlaubt jedermann, fremde Grundstücke zu betreten, in Gewässern,
die in Privatbesitz sind, zu schwimmen oder mit dem Boot zu fahren, und wilde Blumen, Pilze und Beeren zu pflücken.

Sie haben das Recht,
* Rad zu fahren, zu wandern, zu Pferd zu reiten oder Ski zu fahren auf jedem Gelände, das Sie durch
Ihren Besuch nicht beschädigen.
* wilde Blumen, Pilze und Beeren zu pflücken bzw. zu sammeln.
* Wasser aus Seen und Quellen zu entnehmen.
* Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen für bis zu 24 Stunden auf ein fremdes Grundstück zu stellen.
Nur wenn Sie länger bleiben, brauchen Sie die Genehmigung des Eigentümers.
* ein Lagerfeuer zu machen, vorausgesetzt, Sie fügen der Natur keinerlei Schaden zu.
* Ihren Hund mitzunehmen und frei laufen zu lassen.

Kurz gesagt: Dank dem Allemansrätt können Sie sich in der schwedischen Natur frei wie ein Vogel bewegen.

                                                                                                                                  
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